Hej, ich bin Prisca.
Deine professionelle Dogwalkerin für Sasel und Wellingsbüttel.
Von Montag bis Freitag betreue ich kleine, handverlesene Hundegruppen und bin mit ihnen etwa zwei Stunden in der Natur unterwegs. Als ausgebildete Hundetrainerin unterstütze ich jeden Einzelnen in der Gruppe.
Ich motiviere, bremse, schütze und leite an.
Mittags bringe ich Dir Deinen Hund zufrieden und ausgelastet wieder nach Hause.
Ich liebe zudem Sozialspaziergänge, Hundewanderungen, Gegenstandssuchen und Massage-Abende für Mensch mit Hund.
Du möchstest mehr erfahren? Ruf mich an oder schreib mir.
Ich freue mich auf Dich und Deinen Hund.
über mich
Ich liebe meinen Beruf! Denn professionelles Dogwalking ist so viel mehr als nur Gassigehen. Für das Managen einer Hundegruppe bedarf es an Fachwissen, Erfahrung und einem feinen Gespür für die Bedürfnisse eines jeden Einzelnen.
2020 habe ich bei "dogument" die umfassende dreijährige Ausbildung zur Hundetrainerin/- verhaltensberaterin absolviert, besitze die Erlaubnis
nach §11 TierschG und die Leinenbefreiung für alle
meine zu betreuenden Hunde.
Seit 2023 lasse ich mich zudem bei "Vividus thp"
zur Hundephysiotherapeutin ausbilden.
Auf meine Abenteuer mit der Hundegruppe begleitet mich meine Mischlingshündin Else aus Russland. Sie ist Komiker, Bahnschaffner und Bettelmönch zugleich und mir bei der Arbeit eine große Hilfe.
Im Privaten begeistert uns beide gutes Essen und leise durch die Wälder zu streifen.
Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die nachfolgenden AGB. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Vertragspartner:
Zuckerschnuten, Prisca Robbe, Roter Hahn 26 b, 22159 Hamburg
mobil: 0151/ 59497389
mail: zuckerschnuten-hamburg@gmx.de
web: www.zuckerschnuten-hamburg.de
1. Vertrag.
1.1. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeglicher Zusammenarbeit.
1.2. Zuckerschnuten versichert das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, sowie seine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
1.3. Zuckerschnuten ist im Besitz der §11 Erlaubnis (TierSchG), hat eine Leinenbefreiung für alle zu betreuenden Hunde und ist ausgebildete Hundetrainerin/ Verhaltensberaterin.
1.4. Der Hundehalter bleibt während der gesamten Zusammenarbeit, Betreuungszeit und des Trainings Tierhalter und Eigentümer im Sinne des §833 BGB (Tierhalter Gefährdungshaftung).
1.5. Der Hundehalter versichert, dass das Tier steuerlich gemeldet, frei von ansteckenden Krankheiten ist und er eine spezielle Haftpflichtversicherung für das Tier hat (wichtig, auch für gewerbliche Fremdbetreuung).
1.6. Alle Angebote gelten innerhalb des Einzugsgebiets oder in Ausnahmen außerhalb.
2. Dogwalking.
2.1. Dogwalking (mit Monatsabo ab 2 festen Tagen/ Woche) von Montag bis Freitag. An gesetzlichen Feiertagen (für Hamburg) findet keine Betreuung statt.
2.2. Abholzeit von ca 09:00- 11:00. In dieser Zeit muss der Hund abholbar sein. Sollte das nicht der Fall sein, fährt Zuckerschnuten weiter und es gibt es keine Erstattung.
Es folgt ein professionell geführter, ca zweistündiger Spaziergang inkl. Alltagstraining an verschiedenen Orten in und um Hamburg.
Zurückbringzeit: ca 13:00- 15:00. In dieser Zeit muss der Hund abzugeben sein.
Kleine Abweichungen der Hol- und Bringzeiten aufgrund von z.B. Wetterverhältnissen oder Stau sind möglich.
2.3. Für die Hin- und Rückfahrt zu entsprechenden Auslaufgebieten werden die Hunde nach §23 der Straßenverkehrsordnung gesichert transportiert. Die Hunde müssen ruhig und stressfrei Autofahren können.
2.4. Die Spaziergänge finden an der Leine und im Freilauf statt. Dies geschieht immer mit anderen Hunden zusammen. Grundgehorsam und Sozialverträglichkeit sind daher wichtige Voraussetzungen für einen risikogeringen Freilauf.
2.5. Die Spaziergänge finden bei grundsätzlich jedem Wetter statt. Sind die Witterungsverhältnisse allerdings für Hund und Mensch unzumutbar, werden die Spaziergänge abgekürzt, ggf. gibt es noch eine Kuschelrunde im Auto.
2.6. Zuckerschnuten erhält bei Bedarf einen Schlüssel, um den Hund auch in Abwesenheit des Halters entgegen zu nehmen. Bei Weigerung von Zahlungen macht Zuckerschnuten vom Zurückbehaltungsrecht gebrauch und behält, wenn nötig, den Schlüssel bis zur Zahlung ein.
3. Workshops, Sozialspaziergänge und co.
3.1. Es können individuelle Absprachen wie z.B. Einzelspaziergänge oder angebotene Workshops gebucht werden.
3.2. Diese Extras werden vorher in Rechnung gestellt und sind sofort fällig, spätestens nach fünf Tagen per Überweisung.
3.3. Storno: Nach Erhalt der Rechnung ist die Anmeldung verbindlich, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Die Rechnung kommt ab 14 Tage vor Veranstaltung.
4. Zahlung, Kündigung, Ausfall.
4.1. Die Leistungen für' s Dogwalking im Monatsabo sind in Vorauszahlung bis zum Fünften eines jeden Monats fällig.
2 Tage 250 €/ 3 Tage 340 €/ 4 Tage 430 €/ 5 Tage 510 €. Zusatztag zu den Abos 30 €.
4.2. Montatsabos sind Festpreise inkl. MwSt und werden durchgehend bezahlt, auch in Urlaubszeiten und Krankheitsfällen von beiden Seiten. Urlaube und Ausfälle sind im Abo-Preis miteinkalkuliert. Monatsabos sind nicht übertragbar und Resttage nicht auszahlbar.
Ausfälle bei Zusatztagen: spätestensbis 18 Uhr des Vortages, andernfalls werden sie dennoch berechnet.
4.3. Kurze Kündigungsfrist: bis zum Fünften eines jeden Monats zum Monatsende. Unbeschadet davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Nach Kündigung folgt eine sechsmonatige Abosperre.
5. Haftung.
5.1. Zuckerschnuten haftet für keinerlei Schäden durch den betreuten Hund an Eigen- oder Fremdeigentum (z.B. Halsbänder, Kleidung, Autos,..),Verletzung, Todesfall oder Entlaufen des Hundes, Deckungsakt, usw.
5.2. Für Schäden, die den Vertragspartnern dadurch entstehen, dass Zuckerschnuten aufgrund eines Defekts des Transportfahrzeugs oder z.B. Krankheit einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, wird die Haftung oder Erstattung ausgeschlossen.
5.3. Zuckerschnuten haftet für keinerlei Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung des Hundehalters, Dienstausfälle, Schloßerneuerungen,..
6. Sonstiges.
6.1. Der Hundehalter erklärt sein Einverständnis, dass Zuckerschnuten Fotos und/ oder Videos seines Tieres und damit verbundenem fremdem Eigentum (z.B. Halsband) anfertigt, veröffentlicht und dies auch zu Werbezwecken nutzen darf. Dies gilt auch nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses.Weiterhin stimmt der Hundehalter einer notwendigen elektronischen Speicherung seiner Daten zu. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nicht oder nur mit Genehmigung des Hundehalters.
6.2. Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand: Juli 2019